Ich habe den Anspruch, mit Ihnen, Ihrem/r Angehörigen oder Ihrem Kind gemeinsam einen fachlich gut fundierten und sehr gründlich erarbeiteten Befund zu erstellen. Eine Diagnostik ist somit ein sehr aufwändiger Prozess und dauert in der Regel mehrere Stunden. Je nach Fragestellung kann die gemeinsame Arbeit 4 bis 10 Stunden in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Datenerhebung und Befunderstellung nehme ich mir viel Zeit um den Befund mit meinen KlientInnen zu besprechen (1-2 Stunden). Ein Befund wird nicht zugeschickt, ohne besprochen zu werden.

Leistung Zeit Kosten
Klinisch-psychologische Diagnostik     1 Einheit 50 Minuten 110 Euro
Befunderstellung inklusive Befundbesprechung 400 Euro
Sozialtarif möglich (begrenzte Plätze, bei nachweislicher sozialer Indikation)    50%

Die Befundungen fallen wie beschrieben sehr genau und ausführlich aus. Im Bedarfsfall (z.B. für Behörden, zur Vorlage in der Schule, etc.) kann auch ein kostengünstigerer Kurzbefund erstellt werden (200 Euro).

Eine (Teil-)Rückerstattung der Kosten der klinisch-psychologischen Diagnostik durch die Krankenkasse ist im Falle einer fachärztlichen Zuweisung und so es sich um den Verdacht auf das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung handelt, möglich!!!

In manchen Fällen (z.B. von privaten Zusatzversicherungen) werden sogar die gesamten Kosten rückerstattet. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme haben.

Leistung Zeit Kosten
Psychologisches Erstgespräch 50 Minuten 110 Euro
Klinisch-psychologische Beratung/ Behandlung 50 Minuten 110 Euro
Paar- bzw. Angehörigengespräch: 100 Minuten 220 Euro

Bei Paar- bzw. Angehörigengesprächen ist erfahrungsgemäß eine längere Einheit notwendig, damit alle Beteiligten ausreichend zu Wort kommen. Eine Rückerstattung durch die Krankenkasse ist bei klinisch-psychologischer Beratung und/oder Behandlung leider derzeit noch nicht möglich. In manchen Fällen werden diese von privaten Zusatzversicherungen rückerstattet oder bezuschusst. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme haben.

Allgemeines

  • Die oben genannten Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.
  • Die Zahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden.
  • Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage zumindest 24h vor Terminbeginn (telefonisch, per Email oder per SMS). Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, muss ich leider mit dem gesamten Tarif (100-300 Euro/ je nach Planung) in Rechnung stellen.
  • Nur in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit von Hausbesuchen innerhalb Wiens. Fahrtaufwand: 50 Euro